Im September 2024 wurden im Zürichsee Quaggamuscheln gefunden. Diese invasive gebietsfremde Art verursacht grosse Schäden am Ökosystem und an Infrastrukturen. Um zu verhindern, dass diese Muscheln in andere Gewässer verschleppt werden, wurden besondere Schutzmassnahmen ergriffen.
Der Kanton Zürich führt per 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Wer mit einem immatrikulierten Schiff von einem Gewässer in ein anderes wechseln will, muss dies ab April vorab melden und das Schiff fachgerecht reinigen lassen.
Für Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote und weitere Wassersportgeräte gilt: bei jedem Gewässerwechsel reinigen, sorgfältig kontrollieren und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung.
Für kleine Boote ohne Kontrollschild, Stand-Up-Paddel, Kanus, Schlauchboote etc. sowie Fischerei- und Tauchausrüstung gilt vor jedem Gewässerwechsel:
Ins Strandbad Türlersee mitgebrachte SUPs müssen vor dem Einwassern gereinigt werden. Diese Reinigung hat an der SUP-Reinigungsstation des Strandbades zu erfolgen. Der Weg zur SUP-Reinigungsstation ist beschildert.
Auch im Wasser, das sich im Bootsrumpf sammelt oder in Wasserrückständen in der Ausrüstung können von Auge kaum sichtbare Lebewesen wie Larven von Muscheln mitreisen.
Helfen Sie mit, die Verbreitung aquatischer Neobiota zu verhindern, indem Sie die Regeln befolgen und Ihr Boot sowie Ihre Wassersportausrüstung vor jedem Gewässerwechsel korrekt reinigen.
Zu Hause muss die Reinigung auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Boote sollten möglichst mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser am Ursprungsgewässer vollständig ab.