Fischen am Türlersee
Der Türlersee ist ein beliebtes Angelrevier für Hobby- und Sportfischer. Das klare Gewässer beheimatet verschiedene Fischarten wie Hecht, Felchen, Egli und Karpfen. Um am Türlersee fischen zu können, benötigen Sie eine gültige Fischereiberechtigung. Das Pachtrevier Nr. 005 Türlersee wird vom Sportfischer Verein Türlersee verwaltet und unterliegt den kantonalen Fischereivorschriften des Kantons Zürich sowie speziellen Vereinsregelungen.
Für alle Angler ist ein gültiger SaNa-Ausweis (Sachkunde-Nachweis) obligatorisch. Der Türlersee bietet sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus hervorragende Angelmöglichkeiten. Besonders beliebt ist die Gegend rund um das Restaurant Camping Türlersee und die verschiedenen Uferbereiche entlang des Rundwegs.
Fischereipatente und Preise
Jahreskarte
- Kosten: CHF 200 pro Jahr
- Nur für Mitglieder des Sportfischer Vereins Türlersee
- Begrenzt auf 50 Jahreskarten
- Aktuelle Wartezeit: ca. 2 Jahre
- SaNa-Ausweis ist Pflicht
- Berechtigung zum Fischen vom Ufer und Boot aus
- Online-Anmeldung möglich
Für weitere Auskünfte zur Jahreskarte wenden Sie sich an René Hess, Ebertswilerstrasse 24, 8915 Hausen am Albis, Tel. 079/662 95 61 oder per E-Mail: [email protected]
Jugendkarte
- Kosten: CHF 125 pro Jahr
- Mindestalter: 10 Jahre
- Berechtigung zum Fischen vom Ufer und Boot aus
- SaNa-Ausweis erforderlich
Tageskarte
- Kosten: CHF 30 pro Tag
- Kann von jedermann gelöst werden
- Mindestalter: 10 Jahre
- Berechtigung zum Fischen vom Ufer und Boot aus
- Maximal 4 Tageskarten pro Tag verfügbar
Ausgabestelle für Tageskarten
Mathias Aschwanden
Zugerstrasse 9, 8915 Hausen am Albis
Mobil: 079 819 75 71
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Angelvorschriften und Regelungen
Am Türlersee gelten spezielle Fischereivorschriften, die von allen Anglern eingehalten werden müssen. Diese umfassen sowohl die kantonalen Bestimmungen des Kantons Zürich als auch die speziellen Anordnungen der Pachtgruppe.
Freiangelrecht vom Ufer (ohne Karte)
- 1 Angelrute zur Zapfen- und Grundfischerei
- Erlaubte Köder: Würmer, Brot, Mais, Teig, Maden
- Verboten: Tote Köderfische, künstliche Köder wie Löffel, Spinner, Twister
Mit Jahres- oder Gastkarte vom Ufer
- Zusätzlich zum Freiangelrecht: 1 weitere Angelrute
- Erlaubt: Tote Köderfische, Löffel, Spinner, Twister
- Höchstens ein Dreifachang ohne Widerhaken
Schonmasse und Schonzeiten
- Hecht: Mindestmass 50 cm, Schonzeit 1. März bis 30. April
- Felchen: Mindestmass 25 cm, Schonzeit 20. November bis 31. Dezember
- Vom 1. März bis 30. April: Nur Hegene und eine Angelrute wie im Freiangelrecht erlaubt
Alle Jahreskarteninhaber sind verpflichtet, eine korrekte Fischfangstatistik zu führen und bis zum 15. Dezember an die Pachtgesellschaft abzugeben. Jugendliche unter 14 Jahren können ohne zusätzliche Geräte auf dem Boot mitfischen, alle anderen benötigen eine Gastkarte.